Die Ausbildungsinhalte sind in der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) bundeseinheitlich festgeschrieben und für Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Werkfeuerwehren und Berufsfeuerwehren inhaltlich gleich. Die unterschiedlichen Lehrangebote werden auf Amts-, Kreis- oder Landesebene organisiert und durchgeführt. Die Ausbildung auf Amtsebene oder an der Kreisfeuerwehrschule Nordwestmecklenburg wird von ehrenamtlichen Ausbildern realisiert. An der Landeschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V übernhemen dies hauptamtliche Dozenten.
Angefangen von der Grundausbilung bis hin zur Führungsqualifikation im höheren feuerwehrtechnischen Dienst stehen viele Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Laufe der Mitgliedschaft in einer freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung.
Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen im Bauwesen sind Brände (zum Glück) stark rückläufig.
Doch gerade aus diesem Grund müssen wir uns ständig weiterbilden. Sei es im Zuge der laufenden Ausbildung am Standort oder an separaten Seminaren und Weiterbildungstagen.
Gerade durch die modernen Bauweisen müssen wir uns beim Innenangriff auf alle Gefahren vorbereiten, um im Einsatzfall richtig zu handeln!
Durch moderne Technologien, Bauweisen und Sicherheitseinrichtungen an Fahrzeugen im Straßenverkehr ist eine ständige Weiterbildung auch auf diesem Gebiet unumgänglich.