PSA

Nach offizieller Aufnahme in die Einsatzabteilung (Aktiver Dienst) der freiwilligen Feuerwehr, wird ein Gesundheitscheck von einem Facharzt durchgeführt. Wenn dieser die Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst bestätigt, erfolgt die Einkleidung mit Persönlicher Schutzausrüstung (Einsatzbekleidung).

Dabei spielt es keine Rolle ob man von der Jugendfeuerwehr wechselt oder als Quereinsteiger aufgenommen wird.

Auf Grundlage der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDv 2), wird jährlich ein Grundausbildungslehrgang Teil 1 mit theoretischen und praktischen Unterricht durchgeführt. Dabei werden die Grundbegriffe von Feuerwehrtechnik, Fahrzeug- u. Gerätekunde, technischer Hilfeleistung, Sanitätsdienst und den allgemeinen Grundlagen für die Arbeit im Feuerwehrdienst und im Katastrophenschutz vermittelt. Die Ausbildung erfolgt am Wochende im Feuerwehrgerätehaus einer Freiwilligen Feuerwehr im Amtsbereich inklusive Verpflegung der Teilnehmer.

Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung ist der Teil 1 der Grundausbildung abgeschlossen. Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.

Innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgt dann Teil 2 der Grundausbildung am Standort der eigenen Feuerwehr indem einfach am Ausbildungs- und Einsatzdienst teilgenommen wird. Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.

Innerhalb der zwei Jahre können bereits weitere Speziallehrgänge wie Atemschutzgeräteträger und Sprechfunker absolviert werden. Die Spezialausbildung erfolgt an der Kreisfeuerwehrschule NWM in Warin.

Weitere Infos finden Sie unter Fachausbildung.

Termine

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