Lagerfeuer

Offene Feuer (Lagerfeuer) werden als Brauchtumsfeuer bezeichnet und zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen entzündet. Das ist nicht verboten. Allerdings sollten folgende Hinweise beachtet werden.

Brauchtumsfeuer im kleinen Rahmen müssen im Landkreis NWM nicht bei einer Behörde angemeldet werden.

Sollten Sie dennoch Bedenken haben, dass durch Ihr Lagerfeuer die Feuerwehr alarmiert werden könnte, informieren Sie vorzeitig den zuständigen Gemeindewehrführer - den Wehrführer der Gemeinde Plüschow erreichen Sie über Kontakt.

Lagerfeuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit großer Anzahl von Personen, sollen beim Ordnungsamt anzeigt werden. Dann wird automatisch auch die Polizei rein informativ über die Veranstaltung unterrichtet.

Das Ordnungsamt des Amtes Grevesmühlen Land erreichen Sie hier.

Sollte es trotz aller Bemühungen zur alarmierung der Feuerwehr kommen, wird diese zusammen mit der Polizei womöglich auch bei Ihnen eintreffen. Es wird dann überprüft ob Sie die hier genannten Hinweise beachtet haben und nur zugelassenes Holz verbrennen. Nur wenn Sie die Regeln nicht eingehalten haben, kann Ihnen der Einsatz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Lagerfeuer in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie an Stränden und in den Dünen in aller Regel verboten sind.

Geeignetes/ zugelassenes Holz

Geeignetes Holz ist naturbelassen und lediglich mechanisch behandelt. Also Holz, dass man, ggf. gehäckselt, auch bedenkenlos zum Mulchen oder Kompostieren einsetzen würde.

Nicht geeignet sind getränktes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes Holz, Spanplatten, Tischlerplatten, Leimholz usw.
Solche Hölzer enthalten Bestandteile, deren Unschädlichkeit ohne chemische Analytik nicht bestimmt werden kann. Aus Vorsorgegründen ist ihre Verwendung daher untersagt. Damit scheidet praktisch der gesamte Bereich von Hölzern aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen aus! Auch sonstige Abfälle, wie z.B. Sperrmüll oder gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) dürfen natürlich nicht in das Feuer gelangen!

Bei Einhaltung folgender Regeln sind Sie auf der sicheren Seite
  • eine kleine Höhe und einen geringen Durchmesser des Brennstoffhaufens einhalten
  • nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
  • bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden
  • keine Abfälle, Sperrmüll oder ähnliches verbrennen
  • Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen
  • Löschmittel immer bereithalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher)
  • KEINE "Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung oder Spiritus verwenden - Explosionsgefahr!
  • ausreichend Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien einhalten (min 10m)
  • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
  • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen oder vollständig ablöschen
  • Brandrückstände entsorgen (großflächig auf geeigneten Flächen verteilten oder über die Abfallentsorgung)

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Landkreises Nordwestmecklenburg.

 

Termine

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