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Rauchmelder - (Pflicht)

Warum auch Sie Rauchmelder installieren sollten!


Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.

Neben Fahrlässigkeit, werden Brände oft durch einen technischen Defekt ausgelöst. Ohne Vorsorge mit Rauchmeldern endet dies meist in einer Katastrophe! Gerade nachts, wenn alle schlafen, wird ein Brand in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr- denn ein Mensch riecht im Schlaf nichts.

Tödlich bei einem Brand ist in der Regel nicht das Feuer, sondern der hochgiftige Brandrauch.

Schon drei Atemzüge genügen, um im Schalf bewusstlos zu werden und zu ersticken!


Ein Rauchmelder erkennt rechtzeitig den Rauch, da dieser sich zuerst hauptsächlich unter der Decke sammelt.


Das laute Alarmsignal des Rauchmelders weckt Sie, damit Sie die Wohnung / das Haus rechtzeitig verlassen können.


Nicht nur die Rauchmelderpflicht in MV, sondern gerade der Gedanke daran, nicht rechtzeitig gewarnt zu werden und zu ersticken, sollte Sie dazu bewegen auch in Ihrem Haus / Ihrer Wohnung Rauchmelder zu installieren!


Rauchmelderpflicht in MV

In Mecklenburg Vorpommern müssen in Wohnungen oder Häuser Rauchmelder installiert werden!


Auszug aus Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern

§ 48 (4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten.


Stellen Sie sich als Mieter nun die Frage, wer verpflichtet ist (Mieter oder Vermieter) die Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten?


Laut Bauordnung wird als Verpflichteter der "Besitzer" benannt. Juristisch ist der Mieter der Besitzer der Wohnung. Der Vermieter ist der Eigentümer.



Alle Infos zu Rauchmeldern finden Sie auf


Rauchmelder

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